Informationen zur Bundestagswahl

Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Briefwahlunterlagen zu beantragen:

1. Elektronisch: In der Zeit vom 12.01.2025 bis zum 19.02.2025, 08:00 Uhr können die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt werden. Benutzen Sie hierfür vorrangig den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code. Alternativ können Sie hier, per Email, Telefax oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung (kein WhatsApp o.ä.) den Antrag stellen.

2. Schriftlich: mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte (Vordruck auf der Rückseite) oder per Brief

3. Persönlich: ab dem 10. Februar 2025 öffnet die Briefwahlstelle im Foyer (3.OG) des Verwaltungsgebäudes, Rathauspassage 1. Ein barrierefreier Zugang ist mit dem Aufzug -auch aus der Tiefgarage- gewährleistet. Denken Sie an Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist rechtlich ausgeschlossen. Der Antrag muss den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) enthalten.

Sofern Sie für eine andere Person den Antrag stellen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. Hierzu können Sie die Wahlbenachrichtigungskarte benutzen, Sie finden einen entsprechenden Eindruck für eine Vollmacht. Sie können ansonsten durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Öffnungszeiten der Briefwahlstelle: 10.02.2025 bis 21.02.2025, Mo. + Die.: 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr, Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag: 14.02.2025: 08:30 bis 12:00 Uhr und 21.02.2025: 08:30 bis 15:00 Uhr